Mordfall Frank T. – Beschuldigte wieder auf freiem Fuß

Mordfall Frank T. – Beschuldigte wieder auf freiem Fuß

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Auerbach – Im Mordfall Frank T. hat die Staatsanwaltschaft Zwickau die Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte mangels Beweisen eingestellt. Der 72-Jährige war am 11. Juli 2016 tot in seinem Wohnhaus in der Falkensteiner Straße in Auerbach gefunden worden. Ein 29-Jähriger war verdächtigt worden, da er als Mieter Zugang zum Haus des Opfers hatte und wegen ausstehender Mietzahlungen mit seiner Kündigung rechnen musste. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass sich der Beschuldigte mit hoher Wahrscheinlichkeit zuletzt einige Zeit vor der Tat in der Nähe des Hauses aufgehalten hat. Der andere Beschuldigte, ein 54-jähriger Bekannter des Opfers war im November festgenommen worden, da Spuren seiner DNA an der Kleidung des Opfers sowie an der Tatwaffe (einem Küchenmesser) gefunden wurden. Dennoch bestritt er die Tat. Das Landgericht Zwickau hob den Haftbefehl auf, da die DNA-Spur an dem Messer nicht als Tatnachweis geeignet sei. Es stehe nicht fest, dass der Beschuldigte die Spur verursacht habe. Außerdem konnte sie nur unvollständig gesichert werden. Die Spur an der Kleidung sei ebenfalls kein hinreichender Beweis, da der Beschuldigte ein Bekannter des Opfers war und sich häufiger am Tatort aufgehalten habe. Die Entscheidung wurde inzwischen vom Oberlandesgericht Dresden bestätigt.

Foto: Polizei

31.05.2017

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