Bei einer toten Wildgans auf Taltitzer Flur ist das Aviäre Influenzavirus A vom Subtyp H5N8 (Geflügelpest) festgestellt worden. Darauf hat das Landratsamt Vogtlandkreis um den Fundort herum einen Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km gebildet. Vom Sperrbezirk betroffen sind Gebiete der Städte Oelsnitz und Plauen sowie in den Gemeinden Bösenbrunn und Weischlitz. In beiden Zonen gilt die Stallpflicht oder die Möglichkeit der Unterbringung in einer volierenartigen Vorrichtung. Geflügel und sonstige gehaltenen Vögel sowie Bruteier dürfen nicht aus den Beständen verbracht werden. Gewerblich Geflügelhaltungen im Sperrbezirk werden vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt klinisch untersucht. Geflügelhalter im Sperrbezirk haben an den Ein- und Ausgängen der Ställe funktionstüchtige Desinfektionsmatten auszulegen. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese nicht frei umherlaufen. Die Jagd auf Federwild ist untersagt. Die Allgemeinverfügungen sind unter www.vogtlandkreis.de eingestellt.