Nachdem die bekennende „Reichsbürgerin“ Birgit F. im Novemer 2015 bereits wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen beim Amtsgericht Zwickau angeklagt worden ist, hat die Staatsanwaltschaft nun auch Anklage gegen ihren damaligen Lebensgefährten erhoben. Matthias T. muss sich ebenfalls wegen versuchter Nötigung verantworten. Birgit F. soll gegenüber einer Rechtspflegerin und einer Gerichtsvollzieherin Schadenersatzforderungen von 60 und 130 Millionen EUR geltend gemacht haben. Matthias T. soll gegenüber einem Richter, der einen Strafbefehl erlassen hatte, Schadensersatz von 20 Millionen EUR gefordert haben. Dabei veranlassten die Täter zunächst via Internet die Eintragung dieser Fantasie-Forderungen in ein US-amerikanisches Schuldnerregister. Anschließend traten sie die Forderungen an ein von ihnen extra dafür in Malta gegründetes Inkasso-Unternehmen ab. Nach der Zustellungsverordnung der Europäischen Union erfolgte dann über die zuständige Justizbehörde in Malta, welche diese Forderungen inhaltlich nicht prüfte, eine Zustellung an die jeweiligen Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft. Dort wurde die Annahme verweigert. Die Angeschuldigten wollten damit die betroffenen Justizbeamten/-innen zwingen, ihre gegen sie gerichtete berufliche Tätigkeit zu unterlassen, was ihnen jedoch nicht gelang.