Im Herbst 2016 wird das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau erstmals keine Änderungsbescheide zur Erhebung der Abfallgebühren für das laufende Jahr erlassen. Bislang wurden jedes Jahr die tatsächlich bereits in Anspruch genommenen Leistungen für das aktuelle Jahr abgerechnet. Künftigwerden die Jahresabfallgebührenbescheide für das jeweilige Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) nur noch einmal pro Jahr (im Zeitraum Januar bis März) verschickt. Inhalt der Bescheide sind nach Angaben des Landratsamtes die Endabrechnung des Vorjahres für das abgelaufene Kalenderjahr und die Vorausberechnung der Sockelgebühren für das laufende Kalenderjahr. Nicht davon betroffen sind begründete gebührenrelevante Fälle, zum Beispiel bei Eigentümerwechsel und bei einer Gewerbean- oder -abmeldung. Hier werden die Abfallgebührenänderungsbescheide wie bisher erlassen.