Bebauungsplan für „Motorsportarena Mülsen“ ist wirksam

Bebauungsplan für „Motorsportarena Mülsen“ ist wirksam

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Muelsen,Motorsportarena,Bauplatz,Luftbilder, 28.10.2014 Foto:Ralph Koehler/propicture

Foto:Ralph Koehler/propicture

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Anträge gegen den Bebauungsplan für die Motorsportarena Mülsen abgelehnt. Den Normenkontrollverfahren gegen die Satzung lagen Anträge von Anwohnern aus Glauchau und der Grünen Liga zugrunde. Darin wurden unter anderem Verfahrensfehler, Umweltbelange, Lärmbeeinträchtigungen sowie eine fehlende Erschließung geltend gemacht. Unterstellt wurde darüber hinaus, dass der Vorhabensträger nicht in der Lage sei, die Anlage in der Kiesgrube Niedermülsen zu bauen. Nach Auffassung des Gerichtes sind alle drei Normenkontrollanträge unbegründet. Der Bebauungsplan sei fehlerfrei zustande gekommen und auch materiell-rechtlich wirksam. Den Lärmschutzbelangen der Anwohner und den artenschutz- und naturschutzrechtlichen Belangen sei, insbesondere auch in Bezug auf den Schutz von Kreuzkröte, Neuntöter und Feldlerche ausreichend Rechnung getragen worden. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen können die Antragsteller binnen eines Monats nach Zustellung der Normenkontrollanträge Beschwerde erheben.

23.08.2016

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