Auch im neuen Schuljahr übernimmt Zwickau den Eigenanteil an der Schülerbeförderung. 160.000 Euro wendet die Stadt dafür auf. Eingeführt wurde die freiwillige soziale Leistung im Schuljahr 2009/2010. Seither und bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 profitierten über 5.700 Schüler von dem Zuschuss. Anspruchsberechtigt sind Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte, die eine Schülerjahresfahrkarte (Schülerverbundkarte) des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen besitzen, ihren Hauptwohnsitz in Zwickau haben und eine Schule in kommunaler oder freier Trägerschaft in der Stadt besuchen. Der Antrag auf Gewährung der Erstattung des Eigenanteils ist bis spätestens 30. September des laufenden Schuljahres einzureichen. Ausgenommen von dieser Antragsfrist ist der Wohnort- und/oder Schulortwechsel. In diesem Fall hat die Beantragung bis spätestens vier Wochen nach erfolgtem Wechsel zu erfolgen.